Wunderschön! Heute wählen Sie den Weg des Glücks und nehmen Ihre seelische Gesundheit, Lebenskraft und Lebensfreude in die Hände. Ich bin Heilpraktikerin für Psychotherapie und schamanische Praktizierende und begleite Sie mit Mitgefühl, positiver Wertschätzung und einem Hauch Magie zum Glück!




Audrey Hendel
Heilpraktikerin für Psychotherapie & schamanische Praktizierende
Nach zehn Jahre universitärem Studium in Philosophie, Kommunikation und Psychologie in Frankreich, habe ich mich in Deutschland in Psychopathologie und verschiedenen psychotherapeutischen Ansätzen weitergebildet. Meine Berufserfahrung in psychiatrischen Krankenhäusern für Kinder und Erwachsene hat mir die praktische Sicht der Psychotherapie und den Wunsch vermittelt, zwei therapeutischen Angebote anzubieten: Psychotherapie und Schamanismus. Ich lebe in Deutschland und bin geprüfte Heilpraktikerin für Psychotherapie. Meine schamanischen Behandlungsmethoden habe ich bei der FSSE, The Foundation for Shamanic Studies Europe, gelernt und weiterentwickelt. Die Foundation for Shamanic Studies Europe ist eine nicht gewinnorientierte Vereinigung mit dem Zweck der Erhaltung, dem Studium und der Verbreitung schamanischen Wissen. Der tibetische Buddhismus und ein Ethikkodex, den ich speziell für die schamanische Arbeit entwickelt habe, ist das Fundament meiner mitfühlenden therapeutischen Arbeit.
Für schöne Augen, suche das Gute in anderen; für schöne Lippen, sprich nur Worte der Freundlichkeit; und für deine Ausstrahlung, gehe mit dem Wissen, dass du niemals allein bist.Audrey Hepburn




Gesetzliche Grundlagen
Heilpraktiker Gesetz: Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung/ Approbation (17.02.1939)
- §1.1 Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt bestellt zu sein bedarf dazu der Erlaubnis.
- §1.2 Ausübung der Heilkunde in Sinne des Gesetzes ist jede berufts-oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankenheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt werden. (Feststellung: Diagnose. Heilung: Behebung einer Krankheit. Linderung: Besserung des Zustands)
- §1.3 Wer die Heilkunde ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen, er führt die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“.
- §2.1 Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt bestallt zu sein, kann eine Erlaubnis nach §1 in Zukunft erhalten. Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach §1 in Zukunft nach Maßgabe der gemäß §7 erlassenen Recht-und Verwaltungsvorschriften erhalten, die insbesondere Vorgaben hinsichtlich Kenntnissen und Fähigkeiten* als Bestandsteil der Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis enthalten sollen.
- Nach Antrag auf Erlaubnis (mit Nachweis über Tätigkeiten und Ausbildungen im Bereich der Psychotherapie), die Prüfung (schriftlicher Test und mündlichen Einzelprüfung) soll sicherstellen, dass der Kandidat ausreichende Kenntnisse in Psychopathologie, Diagnostik und Behandlungsmöglichkeiten psychischer Erkrankungen sowie entsprechende Fähigkeiten in der psychotherapeutischen Behandlung besitzt.
- Heilpraktiker für Psychotherapie: Seit 1993 können Aufsichts-und Genehmigungsbehörden (vor allem Gesundheitsämter) eine Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde, beschrankt auf das Gebiet der Psychotherapie, nach dem Heilpraktikergesetzt erteilen. In 2011 (7.2.2011) wurde die Zulässigkeit des Titels „Heilpraktiker für Psychotherapie“ in einem Urteil in Luneburg festgestellt. Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat ausschließlich die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie.
Pflichten und Tätigkeitverbote für Heilpraktiker
Aus dem (Heilpraktikergesetz (HPG), der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH), dem Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), dem Patientenrechtgesetz (2013), dem Heilmittelwerbegesetz (1994), dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) dem Psychotherapeutengesetz (1999), dem Strafgesetzbuch (StGB), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind verschiedenen Pflichten und Verbote eines Heilpraktikers zusammengefasst worden und zu beachten.
Pflichten eines Heilpraktikers:
- Behandlungsvertrag erstellen.
- Einwilligung des Patients zu Datenerhebung.
- Schweigepflicht.
- Aufklärungspflicht.
- Dokumentationpflicht.
- Sorgfaltspflicht.
- Fortbildungpflicht.
- Verpflichtung zum Schadenersatz.
Die Erlaubnis berechtigt nicht zum (Tätigkeitverbote):
- Übernahme von Tätigkeiten, für die keine ausreichenden Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind.
- Irreführende Werbung, unlautere Werbung, Heilungsversprechung, gesundheitbezogene Werbung mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenstände. Heilpraktiker dürfen die Psychotherapie ausüben aber sich nicht „Psychotherapeut“ nennen.
- Ausüben der Heilkunde im Umherziehen. Daraus folgt, dass der Heilpraktiker eine Niederlassung haben muss. Psychotherapeutische Fernbehandlungen darf der Heilpraktiker nicht anbieten bzw. vornehmen.
- Zusammenarbeit mit Ärzten in denselben Praxisräumen (BÖ Ärzte) und Behandlung/Leistung nach RVO (Rehabilitationsmaßnahmen).
- Rezepte ausstellen.
- Mischen, Ausgeben oder Verkaufen von Arznei-und Betäubungsmitteln.
- Kassenärztliche Abrechnung.
- Ausstellen von ärztlichen Todesbescheinigungen.
- Behandlung von Geschlechtskrankheit.
- Behandlung von Infektionskrankheiten.
- Zahnbehandlungen.
- Impfungen.
- Geburtshilfe.
- Behandlung bei Verdacht auf strafbare Handlungen.
- Sexuelle Handlungen mit Patienten im Rahmen der Psychotherapie. Der Versuch ist strafbar.